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Beauftragung

Sofern Sie uns beauftragen wollen oder ein Angebot einholen möchten, nutzen Sie bitte die nebenstehenden Kontaktdaten. Um Ihnen ein fundiertes Angebot machen zu können, benötigen wir Informationen zu der Immobilienart, der Lage, dem Baujahr, der Vermietungssituation und ggf. Besonderheiten wie Erbbaurecht, Nießbrauch, Bauschäden etc. Hinsichtlich des Honorars, der benötigten Unterlagen und des Zeitrahmens erhalten Sie hier bereits erste Informationen:

Honorar:

Für die Erstellung von Privatgutachten gibt es keine verbindliche Honorarordnung. Als unverbindliche Empfehlung steht z.B. die Richtlinie des BVS zur Verfügung. Eine Orientierungshilfe bietet außerdem die Gebührenordnung der Gutachterausschüsse in NRW.

Im Sinne größtmöglicher Transparenz vereinbaren wir in der Regel Pauschalhonorare, die sich u.a. an der Immobilienart, dem Immobilienwert und dem voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand orientieren. Innerhalb von Düsseldorf und Umgebung ist die Besichtigung im Gutachtenhonorar inbegriffen. Für weiter entfernte Liegenschaften entstehen eventuell zusätzliche Reisekosten. Dies wird selbstverständlich vorher mit Ihnen abgestimmt.

Unterlagen:

Eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen für die Wertermittlung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung. Prinzipiell sind alle Unterlagen durch den Auftraggeber beizubringen. Damit wir uns auf die Besichtigung vorbereiten und offene Fragen vor Ort klären können, ist es vorteilhaft, die wesentlichen Unterlagen bereits vor dem Ortsbesichtigungstermin zu erhalten. Sofern von unserer Seite Unterlagen einzuholen sind, wird der zusätzliche Zeitaufwand mit 100 €/Std. zzgl. MwSt. abgerechnet. Eventuell anfallende Gebühren werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Für die Akteneinsicht bei den Ämtern ist außerdem eine Vollmacht erforderlich.

Zeitrahmen:

Nach Vorlage aller Unterlagen und erfolgter Ortsbesichtigung beträgt die Ausfertigung eines Einzelgutachtens in der Regel maximal vier Wochen. Ein verbindlicher kürzerer Zeitrahmen sowie die Bearbeitungsdauer von größeren bzw. komplexeren Aufträgen oder mehreren Gutachten sind fallweise zu vereinbaren.