Die Bezeichnung „Sachverständige/r“ allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist rechtlich nicht geschützt. Seitens des Gesetzgebers wurde daher die öffentliche Bestellung als Nachweis besonderer Sachkunde und persönlicher Integrität eingeführt. Die Bestellung und Vereidigung erfolgt durch eine öffentlich-rechtliche Institution, in der Regel eine Industrie- und Handels-, Ingenieurs- oder Architektenkammer. Es ist eine mindestens fünf- bzw. achtjährige Berufserfahrung erforderlich und ein mehrstufiges Prüfungsverfahren zu durchlaufen.
Die öffentlich bestellten Sachverständigen werden einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen. Sie werden darauf vereidigt, dass sie ihre Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellen. Inhaltlich sind die Gutachten nachvollziehbar, nachprüfbar und selbstverständlich fachlich richtig zu erstellen. Die öffentliche Bestellung ist auf jeweils fünf Jahre befristet. Vor der Wiederbestellung wird geprüft, ob noch alle Bestellungsvoraussetzungen vorliegen und die Sachverständigen ihrer Pflicht zur stetigen Fortbildung nachgekommen sind. Wesentliches Erkennungsmerkmal der ö.b.u.v. Sachverständigen ist der Rundstempel.
Neben der öffentlichen Bestellung gibt es inzwischen zahlreiche weitere Auszeichnungen, wie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, Abschlüsse privater Institutionen (z.B. Dipl. Sachverständige/r) oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (z.B. RICS). Die öffentliche Bestellung gilt in Deutschland jedoch nach wie vor als wichtigster und angesehenster Qualifikationsnachweis. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden daher bevorzugt von Gerichten beauftragt und ihre Gutachten werden in der Regel z.B. von den Finanzämtern akzeptiert.
Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind aus Gründen des Anlegerschutzes die Immobilien von Publikums- und Spezialfondsgesellschaften sowohl beim Ankauf als auch regelmäßig im Bestand von externen Sachverständigen zu bewerten. Die von den Fondsgesellschaften bestellten externen Bewerter müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt werden und u.a. ihre berufliche Qualifikation und Erfahrung im Bereich der Investmentimmobilienbewertung nachweisen. Nur Sachverständige, die den umfangreichen Anforderungen genügen, werden von der BaFin zugelassen und erhalten eine persönliche Bewerter-ID.
Der Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen e.V. (BIIS) ist der berufliche Zusammenschluss der auf die Bewertung von Investmentimmobilien institutioneller Investoren spezialisierten unabhängigen Sachverständigen. Er wurde im April 2002 gegründet und zählt inzwischen mehr als 100 Mitglieder, die jährlich Immobilien im Wert von über 500 Mrd. € bewerten. Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung befindet sich inzwischen etwa die Hälfte der Immobilien im Ausland. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft sind die fachliche Eignung und die persönliche Unabhängigkeit. Der BIIS verfügt über ein eigenes Research und betreibt eine eigene Transaktions- und Bewertungsdatenbank für die ihm angeschlossenen Mitglieder. Weitere Informationen über den BIIS erhalten Sie hier.
Die Bezeichnung „Sachverständige/r“ allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist rechtlich nicht geschützt. Seitens des Gesetzgebers wurde daher die öffentliche Bestellung als Nachweis besonderer Sachkunde und persönlicher Integrität eingeführt. Die Bestellung und Vereidigung erfolgt durch eine öffentlich-rechtliche Institution, in der Regel eine Industrie- und Handels-, Ingenieurs- oder Architektenkammer. Es ist eine mindestens fünf- bzw. achtjährige Berufserfahrung erforderlich und ein mehrstufiges Prüfungsverfahren zu durchlaufen.
Die öffentlich bestellten Sachverständigen werden einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen. Sie werden darauf vereidigt, dass sie ihre Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellen. Inhaltlich sind die Gutachten nachvollziehbar, nachprüfbar und selbstverständlich fachlich richtig zu erstellen. Die öffentliche Bestellung ist auf jeweils fünf Jahre befristet. Vor der Wiederbestellung wird geprüft, ob noch alle Bestellungsvoraussetzungen vorliegen und die Sachverständigen ihrer Pflicht zur stetigen Fortbildung nachgekommen sind. Wesentliches Erkennungsmerkmal der ö.b.u.v. Sachverständigen ist der Rundstempel.
Neben der öffentlichen Bestellung gibt es inzwischen zahlreiche weitere Auszeichnungen, wie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, Abschlüsse privater Institutionen (z.B. Dipl. Sachverständige/r) oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (z.B. RICS). Die öffentliche Bestellung gilt in Deutschland jedoch nach wie vor als wichtigster und angesehenster Qualifikationsnachweis. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden daher bevorzugt von Gerichten beauftragt und ihre Gutachten werden in der Regel z.B. von den Finanzämtern akzeptiert.
Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind aus Gründen des Anlegerschutzes die Immobilien von Publikums- und Spezialfondsgesellschaften sowohl beim Ankauf als auch regelmäßig im Bestand von externen Sachverständigen zu bewerten. Die von den Fondsgesellschaften bestellten externen Bewerter müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt werden und u.a. ihre berufliche Qualifikation und Erfahrung im Bereich der Investmentimmobilienbewertung nachweisen. Nur Sachverständige, die den umfangreichen Anforderungen genügen, werden von der BaFin zugelassen und erhalten eine persönliche Bewerter-ID.
Der Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen e.V. (BIIS) ist der berufliche Zusammenschluss der auf die Bewertung von Investmentimmobilien institutioneller Investoren spezialisierten unabhängigen Sachverständigen. Er wurde im April 2002 gegründet und zählt inzwischen mehr als 100 Mitglieder, die jährlich Immobilien im Wert von über 500 Mrd. € bewerten. Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung befindet sich inzwischen etwa die Hälfte der Immobilien im Ausland. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft sind die fachliche Eignung und die persönliche Unabhängigkeit. Der BIIS verfügt über ein eigenes Research und betreibt eine eigene Transaktions- und Bewertungsdatenbank für die ihm angeschlossenen Mitglieder. Weitere Informationen über den BIIS erhalten Sie hier.